Häufig gestellte Fragen

Wie oft in der Woche muß ich zur Therapie gehen, damit sich eine Verbesserung einstellt?

Die Individuellen Unterschiede sind sehr groß und hängen von der Symptomatik des Patienten ab und von dessen Konstitution (körperlichen Vorraussetzungen). Es kann sinnvoll sein alle zwei bis drei Tage zu uns zu kommen, genauso gut können aber wöchentliche oder noch größere Intervalle  möglich sein. Grundsätzlich legt ihr behandelnder Arzt die Behandlungsfrequenz fest, im Rahmen des von den Krankenkassen vorgegebenen Heilmittelkatalogs. Ihr Therapeut wird mit Ihnen diese Vorgabe besprechen und gegebenenfalls, nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, anpassen.

Wie lange dauert es, bis sich eine Verbesserung einstellt?

Das ist abhängig von der Art und Dauer der Beschwerden. Häufig können akute Symptomatiken (wie z.B. ein Hexenschuss, oder steifer Nacken) innerhalb der ersten Behandlungen rasch verbessert werden, wohingegen chronische Beschwerden (z.B. Arthrosen und rheumatoide Erkrankungen) und Verletzungen (z.B. nach Sportverletzungen oder Operationen)  einen längeren, sogar fortwährenden Behandlungsverlauf benötigen.

Mit welchen Kosten muß ich rechnen?

Privatpatienten:  Abhängig davon was mit Ihrer Versicherung vereinbart wurde und physiotherapeutische Maßnahmen übernommen werden, kann  der kompletten Rechnungsbetrag erstattet werden, nach Einreichung Ihrer Rechnung bei der Privatkasse.

Gesetzlich Versicherte: Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die von der Krankenkasse festgelegten Zuzahlungsbetrag von Ihnen abzurechnen. Dieser Eigenanteil ergibt sich aus einem pauschalen Betrag von 10 € pro Rezept plus 10% des von der Krankenkasse bestimmten Wert der Behandlung (Wert des Rezeptes). Dieser Wert ist also abhängig von der Verordnungsmenge, der Behandlungsmethode und dem was Ihre Krankenkasse laut Ihrer „Liste für Heilmittelverordnungen“ für die Behandlung zahlt. Im Durchschnitt liegt der Wert bei etwa 22 €.

Halten sie Rücksprache mit ihrer Krankenkasse ob sie möglicherweise von der Zuzahlung befreit werden können. Dies ist bei bestimmten Voraussetzungen möglich.

Folgender Link könnte hierzu hilfreich sein:  https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/zuzahlungen_und_befreiungen/zuzahlungen_und_befreiungen.jsp

Beihilfe: Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Behandlungskosten, als „Beihilfe“. Den Restbetrag muß der Patient, oder eine zusätzlich abgeschlossene Versicherung übernehmen.

Brauche ich ein Rezept für physiotherapeutische Behandlungen?

Es kommt darauf an aufgrund welcher Beschwerden sie wie behandelt werden möchten. Ist die Ursache ihrer Beschwerden unspezifisch, sollte dies zunächst von einem Facharzt abgeklärt werden. Dieser entscheidet dann anhand diagnostischer Verfahren, ob eine physiotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist und stellt dann gegebenenfalls eine Heilmittelverordnung (Rezept) aus.

Unabhängig davon können sie zu präventiven Zwecken private Behandlungen bei uns buchen.

Was muss ich mitbringen?

Unsere Checkliste:

  1. ihre Heilmittelverordnung (das Rezept), wenn vorhanden
  2. bequeme Sachen
  3. Socken

Warum gibt es manchmal einen Therapeutenwechsel?

Wir versuchen ihre Termine so zu legen, dass es selten zu einem Therapeutenwechsel kommt. Allerdings haben auch unsere Kollegen unterschiedliche Arbeitszeiten, sodass nicht jeder Kollege immer zu jedem Zeitpunkt verfügbar ist.

Es gibt auch Vorteile eines Therapeutenwechsels. Vier Augen sehen mehr als zwei. Jeder Therapeut ist indviduell unterschiedlich ausgebildet und sieht den Patienten aus anderen Perspektiven. Unsere stetig geführten Dokumentationen sowie unser kollegialer Austausch in Teammmeetings und praxisinternen Fortbildungen sorgt für einen bestmöglich angepassten Therapieplan unserer Patienten.

Ist Kartenzahlung möglich?

Nein, im Moment ist es nicht möglich mit Karte zu bezahlen. Wir sind bemüht dies möglich zu machen.

Gibt es Besonderheiten zu beachten im Bezug auf Covid 19?

Ja, es gibt einige Dinge die uns helfen sollen das Infektionsrisiko während Ihres Aufenthaltes so gering wie möglich zu halten. So gilt in unseren Praxisräumen die Maskenpflicht. Außerdem versuchen wir die Mindestabstände einzuhalten, vor allem in den Wartebereichen. Da dies nicht in jedem Falle einfach ist, möchten wir Sie bitten uns bei der Umsetzung zu helfen indem Sie zeitnah zu Ihrem Termin erscheinen oder telefonisch Terminabsprachen treffen.

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